Soziales

Liebe Betroffene,

wenn Sie an Krebs erkrankt sind und vielleicht sogar ihre Erwerbsfähigkeit für längere Zeit eingeschränkt ist, sollten Sie wissen, auf welche Sozialleistungen Sie einen Anspruch haben. Denn im Krankheitsfall werden Ihnen durch die staatlichen Sozialleistungen zahlreiche Hilfen angeboten, die Ihnen rechtlich zustehen und die Sie auch annehmen sollten.

Als Versicherter in einer gesetzlichen Krankenkasse, aber auch als Sozialhilfeempfänger haben Sie für sich und Ihre familienbeihilfeberechtigten Angehörigen einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf alle medizinischen Leistungen, die erforderlich sind, um die Krebserkrankung zu erkennen, zu behandeln oder die durch sie verursachten Beschwerden zu lindern.

Möglicherweise haben Sie Hemmungen oder sogar Angst davor, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen oder sich von den entsprechenden Stellen beraten zu lassen. Vielleicht fürchten Sie auch einen endlosen Papierkrieg oder schämen sich wegen Ihrer Hilfsbedürftigkeit.

Überwinden Sie diese Gefühle!

Konzentrieren Sie sich auf Ihren Willen zur Genesung, und machen Sie sich vor allem eines klar: Es geht bei diesen Hilfsmaßnahmen nicht um Almosen, sondern um Leistungen, die für Menschen in unserer Situation geschaffen wurden und auf die Sie einen Anspruch haben. Leistungen, die Ihnen helfen werden , so schnell wie möglich Ihr gewohntes Leben wiederaufzunehmen.

Nachdem Sie zunächst einmal einige Zeit in ,, Ihrer ’’ Klinik betreut wurden, kommt die Zeit der Entlassung auf Sie zu. Vielleicht können Sie schon während des Krankenhausaufenthaltes Kontakt mit dem Sozialarbeiter der Klinik aufnehmen, der Ihnen über die sozialrechtlichen Möglichkeiten Auskunft geben kann. Denn Sie können z. B. nicht nur ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen, sondern auch, soweit es notwendig ist, eine Rehabilitation, einen Erholungsaufenthalt, eine häusliche Krankenpflege oder eine Haushaltshilfe.

Lassen Sie sich bitte auch nicht irritieren, wenn der Sozialarbeiter oder die zuständigen Beamten auf den Ämtern für Sie ungewohnte Begriffe benutzen. In der Amtssprache gibt es leider oft Ausdrücke, die wir nicht nur als ungewöhnlich, sondern vielleicht sogar als gefühllos empfinden.

Das wichtigste Ziel der gesamten sozialrechtlichen Hilfe ist es, Ihnen die Chance zu geben, so gut wie möglich in Ihren Alltag zurückzukehren.